Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit der Mandantin oder mit dem Mandanten massgebend. Der Stundenansatz beträgt grundsätzlich 250 Franken. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der kantonalen Parteikostenverordnung Anwendung.
Gerne prüfe ich für Sie die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege.